Briefe mit unerfreulichem Inhalt (Reiseberichte)

Barzahlung, Samstag, 10.02.2024, 12:40 (vor 101 Tagen) @ JeDi

Wieso sollte der Sitznachbar einen Brief erhalten und was soll in diesem Brief denn Unerfreuliches stehen?

Sehr wahrscheinlich der BB-konforme Ausschluß vom Erwerb von Online-Tickets wegen unerlaubter Mehrfachnutzung.


Auch da wird die Bahn wegen des Kontrahierungszwangs keine Narrenfreiheit haben.


Und wo ist geregelt, dass "die Bahn" (welche eigentlich?) jedem ein Onlineticket verkaufen muss?

Hier wird zunächst mal ein Gleichbehandlungsgrundsatz einzuhalten sein.

Ansonsten ist in den BB der DB auch geregelt, dass Käufer und Reisender gesamtschuldnerisch haften, und im Missbrauchsfall nachträglich das EBE erhoben wird.

Ich kann den BB keine Regelung entnehmen, nach der der Käufer haftet.

Auf die Belangung des Reisenden einzugehen würde nur zu Wiederholungen führen. Daher verweise ich auf meine anderen Beiträge.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum