Briefe mit unerfreulichem Inhalt (Reiseberichte)

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 10.02.2024, 10:39 (vor 101 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von JeDi, Samstag, 10.02.2024, 10:42

Wieso sollte der Sitznachbar einen Brief erhalten und was soll in diesem Brief denn Unerfreuliches stehen?

Sehr wahrscheinlich der BB-konforme Ausschluß vom Erwerb von Online-Tickets wegen unerlaubter Mehrfachnutzung.


Auch da wird die Bahn wegen des Kontrahierungszwangs keine Narrenfreiheit haben.

Und wo ist geregelt, dass "die Bahn" (welche eigentlich?) jedem ein Onlineticket verkaufen muss? Die gesperrte Person kann ja weiterhin am Automaten kaufen...

Ansonsten ist in den BB der DB auch geregelt, dass Käufer und Reisender gesamtschuldnerisch haften, und im Missbrauchsfall nachträglich das EBE erhoben wird.

Bei anderen Bahnen mag das anders sein - ich verstehe aber die Frage des OP nicht. Das Verfahren wird doch in den von ihm gelesenen und akzeptierten BB klar beschrieben.

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Weg mit dem 4744!


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