Endlich eine Antwort auf die Frage (Reiseberichte)

TRAXXP160DE, HBIK, Mittwoch, 07.02.2024, 21:54 (vor 104 Tagen) @ arno50
bearbeitet von TRAXXP160DE, Mittwoch, 07.02.2024, 21:56

Für mein Verständnis geht manche Diskussion etwas am Thema vorbei. Ich finde die Frage berechtigt. Ein Messer kann man ja auch zum Fleisch schneiden oder für eine Straftat benutzen ...

Spielen wir die Fahrkartenkontrolle einmal durch:

So ein Ticket ist z.B. 2 Tage gültig. Nehmen wir mal an, die Reise geht von Buchholz in der Nordheide nach Ruhpolding.

Erst kriegt der Metronom die Fahrkarte vor den Scanner, dann die DB AG zwischen Bremen oder Hamburg und Hannover, dann Hannover - Würzburg, dann Würzburg - München, dann München - Traunstein, dann Traunstein - Ruhpolding.

So lange wie ich im Zeitraum der Hinfahrtgültigkeit unterwegs bin, und die zeitliche Reihenfolge der Scans stimmt, sehe ich keinen Grund für eine Beanstandung. Wenn ich allerdings um 11.00 Uhr in Nürnberg gescannt werde und am gleichen Tag um 16.00 in Hannover, beide Male in Züge Richtung Süden, kann etwas nicht stimmen.

Im Endeffekt ist das doch nichts anderes als die Zangenabdrücke früher auf einer Fahrkarte.


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