Briefe mit unerfreulichem Inhalt (Reiseberichte)

Barzahlung, Donnerstag, 08.02.2024, 12:16 (vor 103 Tagen) @ 611 040

Naja die meisten Tickets mit Aztec-Code die überhaupt gescannt werden können (mal abgesehen von ein paar Ländertickets und Verbundfahrscheinen) sind ja personalisiert. DER Reisende muss ja namentlich und mit Anschrift angegeben werden.
Wenn dieser nun mit einem Ticket an mehreren Tagen fährt, wird es gescannt und gespeichert und derjenige kann evtl. Post bekommen.

Das ändert nichts daran, dass die Bahn nicht beweisen kann, dass die auf dem Online-Ticket genannte Person besagte Fahrt durchgeführt hat.

Wird die Person auf der Fahrt erwischt und die Identität festgestellt, dann kann die Bahn ihren Schaden von dieser Person ersetzt verlangen. In den anderen Fällen hat die Bahn Pech gehabt, wenn sie bei der Fahrausweisprüfung unfähig war richtig hinzuschauen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum