Trollalarm scharf gestellt. (Reiseberichte)

musicus, Donnerstag, 08.02.2024, 13:07 (vor 103 Tagen) @ sfn17

Die Bahn muss zur Frage "welche Person?" gar nichts beweisen, es sei denn, sie will Strafanzeige stellen.

Auch dann nicht. Anzeige gegen unbekannt ist ebenso möglich. Dann ermitteln wohl die Behörden, wer unterwegs gewesen sin könnte. Vermutlich fangen sie bei der Person an, auf die das Ticket ausgestellt wurde.


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