Unerfreuliche Ausflucht. (Reiseberichte)

sfn17, Donnerstag, 08.02.2024, 11:24 (vor 103 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von sfn17, Donnerstag, 08.02.2024, 11:27

Das Onlineticket ist personalisiert, und die eingetragene Person steht dafür ein, dass nur sie es benutzt hat.

Die Bahn kann vielleicht strafrechtlich nichts machen, aber der eingetragenen Person es hinreichend ungemütlich machen.


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