Rufschädigend - und zu Fehlern stehen (Allgemeines Forum)

Hustensaft, Freitag, 10.05.2013, 12:58 (vor 4359 Tagen) @ EC 178

Klar, jeder weiß, dass Fehler passieren können. Aber es gibt eben auch Fehler, die nicht passieren dürfen. Glücklicherweise besteht der "Schaden" hier unmittelbar zunächst nur in verlängerter Reisezeit, aber nachvollziehbar ist ein solcher Fehler nicht - und auch in hohem Maße geeignet, den Ruf der Bahn zu schädigen. Wenn die Geschichte publik wird und im Spiegel o.ä. auftaucht, dann lacht - und das mit Recht - die halbe Republik über die Bahn.

Bedauerlicherweise ist die Reaktion der Bahn nicht so, wie sie sein könnte und in einem solchen Fall auch sein sollte. Dann muss man vollumfänglich zu seinem Fehler stehen (passiert immerhin weitgehend), sich dafür entschuldigen (geschieht nur ansatzweise) und auch darstellen, warum der Fehler aufgetreten ist (passiert nicht).

Völlig unmöglich ist es, hier den Fahrgast zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche an das Servicecenter Fahrgastrechte zu verweisen, da muss man mal die Eier in der Hose haben und jenseits aller Bürokratie - aus Rechtsgründen meinetwegen auch mit dem berühmten Satz "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" - eine angemessene Entschädigung anbieten. Hier ist ein, im Prinzip unentschuldbarer, Fehler passiert, da muss man auch vollumfänglich dazu stehen. Es ist ein reiner Glücksfall, dass hier die 1.000 bahn.bonus-Punkte gerade passen, ich kenne genügend Leute, denen sie nicht wirklich weiter helfen würden.


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