Gedruckte Fahrkarte mehrmals nutzbar? (Reiseberichte)

7summerfrank7, Mannheim, Mittwoch, 07.02.2024, 11:50 (vor 104 Tagen)

Hallo liebe Community,

auf der letzten Bahn Reise erzählte mir mein Sitznachbar, das er mit seinem ausgedruckten Ticket bereits die Zweite Reise auf der gebuchten Strecke macht er sie aber mehrmals ausgedruckt hatte, so den Zangendruck umgeht. Die Gültigkeit der Fahrkarte war eigentlich an einem Streiktag gewesen, so das er die Fahrkarte auch zu einem beliebig späteren Zeitpunkt nutzen kann.

Nun ist ein mehrmaliges nutzen der Fahrkarte sicherlich strafbar aber wie konnte, obwohl die Karte jeweils vom Zugbegleiter gescannt wurde und entwerten wurde, es zu diesem „gültigen scannen“ kommen? Gibt es bei Bahn für ausgedruckte Fahrkarten (für Tickets an Streiktagen mit späterer Nutzung) längere Übertragungszeiten in das System als bei den Fahrkarten in der Bahn App?
Für mich bleibt das ein Rätsel, obwohl er mir versicherte, das die Fahrkarte bereits zweimal gescannt wurde…

Danke im Voraus für die Aufklärung.

Frank

Also hier noch Tips haben wollen ...

Der Blaschke, Mittwoch, 07.02.2024, 12:06 (vor 104 Tagen) @ 7summerfrank7

Hallöchen!

Für mich bleibt das ein Rätsel

Das ist doch auch in Ordnung! So führt dich nichts und niemand in Versuchung.

Als Anmerkung höchstens das: was aktuell auf dem Zug keine Probleme macht, kann hinterher durchaus noch für Ärger sorgen ...

Und ansonsten finde selbst heraus, wie man betrügt.

Wobei wir hier alles helfen sollen ... - irre ...


Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Also hier noch Tips haben wollen ...

7summerfrank7, Mannheim, Mittwoch, 07.02.2024, 12:20 (vor 104 Tagen) @ Der Blaschke

genau "irre" lieber jörg.... finde ich deine Unterstellung herauszufinden wie man betrügt...
Ich möchte nur verstehen wie das System mit dem scannen der Fahrkarten funktioniert, das ich einen "rauer" Ton erhalte, habe ich auf meine höfflich formulierte Frage nicht erwartet.

Willkommen im Forum.

musicus, Mittwoch, 07.02.2024, 12:28 (vor 104 Tagen) @ 7summerfrank7

- kein Text -

Willkommen im Forum.

7summerfrank7, Mannheim, Mittwoch, 07.02.2024, 12:40 (vor 104 Tagen) @ musicus

Danke schön

Es gibt Dinge, die muss man nicht wissen ;)

J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Mittwoch, 07.02.2024, 12:51 (vor 104 Tagen) @ 7summerfrank7

- kein Text -

--
Reisehäppchen für zwischendurch gefällig?
[image]
(Bildquelle: ČD)

Gedruckte Fahrkarte mehrmals nutzbar?

DBreisend, Mittwoch, 07.02.2024, 13:01 (vor 104 Tagen) @ 7summerfrank7

Zumindest beim QR-Code in der App kann nachvollzogen werden, wie oft der gescannt wurde.
Eigene Erfahrung aus Pandemie-Zeiten, denn ich hatte für eine Strecke mehrere Spartickets. Weil ich nicht mehr genau wusste, welches ich wann vorgezeigt habe, wurde mir dann sehr deutlich gesagt, dass ich ohne Fahrschein unterwegs wäre (meine sogar es wurde mir mitgeteilt, dass das bereits zweimal verwendet wurde). Das andere Ticket war dann aber okay.
Daraus schließe ich, dass das eigentlich nachvollzogen werden kann beim Einscannen (auch beim Papierausdruck sollte der Scanvorgang nachprüfbar sein).

Gedruckte Fahrkarte mehrmals nutzbar?

7summerfrank7, Mannheim, Mittwoch, 07.02.2024, 15:48 (vor 104 Tagen) @ DBreisend

Danke für die Antwort, das gibt mir etwas Klarheit
Sind in der App auch Tickets vergangener Reisen sichtbar?

Klar, es gibt einen Menüpunkt "Vergangene Reisen".

JanZ, HB, Mittwoch, 07.02.2024, 19:30 (vor 104 Tagen) @ 7summerfrank7

- kein Text -

--
Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)

Klar, es gibt einen Menüpunkt "Vergangene Reisen".

7summerfrank7, Mannheim, Donnerstag, 08.02.2024, 07:31 (vor 103 Tagen) @ JanZ

Danke

Hab's gefunden

Sollte man besser sein lassen!

Berliner65, Berlin, Mittwoch, 07.02.2024, 13:33 (vor 104 Tagen) @ 7summerfrank7
bearbeitet von Berliner65, Mittwoch, 07.02.2024, 13:34

Um die Frage aus der ursprünglichen Betreffzeile zu beantworten: NEIN!

Dein Sitznachbar wird einen Brief von der Bahn erhalten.
Der Inhalt wird für ihn unerfreulich sein.

--
Die 1. Klasse im SÜWEX gefällt mir. Aber warum ist die einzige Tür, die dorthin führt (und nicht in den 2. Klasse-Bereich) nicht deutlicher gekennzeichnet?

Sollte man besser sein lassen!

7summerfrank7, Mannheim, Mittwoch, 07.02.2024, 15:49 (vor 104 Tagen) @ Berliner65

das sehe ich auch so.

Endlich eine Antwort auf die Frage

Kem, Mittwoch, 07.02.2024, 17:04 (vor 104 Tagen) @ Berliner65

- kein Text -

Endlich eine Antwort auf die Frage

arno50, Mittwoch, 07.02.2024, 18:53 (vor 104 Tagen) @ Kem
bearbeitet von arno50, Mittwoch, 07.02.2024, 18:57

ganz naiv muss man natürlich feststellen, dass ein Einlesevorgang eine Zugfahrt genauer gesagt, die zu einem bestimmten Zeitpunkt vorhandene Existenz eines einen bestimmten Buchungsvorgang volegende Person in einem Zug dokumentiert. Wo dokumentiert wird, das ist die Frage; wenn ständig eine Online Verbindung mit dem von mir angenommenen Hypercomputer in Frankfurt, wo der Buchungsvorgang gespeichert ist, vorliegt, dann könnte online eine Doppeleinlesung sofort festgestellt werden. Es ist anzunehmen, dass bei den vielen Funklöchern diese nicht existiert, sodass vermutlich zu einem späteren Zeitpunkt in Intervallen oder nach Dienstschluss ein Abgleich erfolgen kann und die rote Lampe aufleuchten könnte, die dann zu dem og. Brief an den Kunden oder ggf an die Justiz erfolgen kann.
Das alles wie gesagt ohne tatsächliche Kenntnis sondern nach einfachen logischen Überlegungen vermutet. Schliesslich muss man ganz entschieden sich dagegen wehren, dass bei Fragen nach technischen Einzelheiten eine Vermutung illegaler Handlungen im Raume steht. Wenn ich mich z.B. als alter Techniker nach der technischen Funktion der selbstscanner Kassen erkundige, so würde die Unterstellung illegaler Absichten mehr über die Geistesstruktur des Unterstellers als des Fragers aussagen.

Endlich eine Antwort auf die Frage

TRAXXP160DE, HBIK, Mittwoch, 07.02.2024, 21:54 (vor 104 Tagen) @ arno50
bearbeitet von TRAXXP160DE, Mittwoch, 07.02.2024, 21:56

Für mein Verständnis geht manche Diskussion etwas am Thema vorbei. Ich finde die Frage berechtigt. Ein Messer kann man ja auch zum Fleisch schneiden oder für eine Straftat benutzen ...

Spielen wir die Fahrkartenkontrolle einmal durch:

So ein Ticket ist z.B. 2 Tage gültig. Nehmen wir mal an, die Reise geht von Buchholz in der Nordheide nach Ruhpolding.

Erst kriegt der Metronom die Fahrkarte vor den Scanner, dann die DB AG zwischen Bremen oder Hamburg und Hannover, dann Hannover - Würzburg, dann Würzburg - München, dann München - Traunstein, dann Traunstein - Ruhpolding.

So lange wie ich im Zeitraum der Hinfahrtgültigkeit unterwegs bin, und die zeitliche Reihenfolge der Scans stimmt, sehe ich keinen Grund für eine Beanstandung. Wenn ich allerdings um 11.00 Uhr in Nürnberg gescannt werde und am gleichen Tag um 16.00 in Hannover, beide Male in Züge Richtung Süden, kann etwas nicht stimmen.

Im Endeffekt ist das doch nichts anderes als die Zangenabdrücke früher auf einer Fahrkarte.

Endlich eine Antwort auf die Frage

7summerfrank7, Mannheim, Donnerstag, 08.02.2024, 07:32 (vor 103 Tagen) @ TRAXXP160DE

Danke schön für deine Antwort

Jetzt bin ich schlauer

Endlich eine Antwort auf die Frage

Barzahlung, Donnerstag, 08.02.2024, 10:59 (vor 103 Tagen) @ TRAXXP160DE

Im Endeffekt ist das doch nichts anderes als die Zangenabdrücke früher auf einer Fahrkarte.

Aus den Prüfzeichen geht der Zeitpunkt der Kontrolle nicht hervor und damit auch nur sehr bedingt, welche Teile der Reise bereits durchgeführt wurden und welche nicht.

Digitaler Zangenabdruck

totga, Montag, 12.02.2024, 00:24 (vor 100 Tagen) @ TRAXXP160DE

Im Endeffekt ist das doch nichts anderes als die Zangenabdrücke früher auf einer Fahrkarte.

Ich meine es wurde früher sogar offiziell vom "digitalen Zangenabdruck" gesprochen.

Die Zugbegleiter sehen das sofort

Höllentalbahn, Donnerstag, 08.02.2024, 01:10 (vor 104 Tagen) @ arno50

Hallo,
bei meinem örtlichen Semesterticket, ist direkt nach dem Scan auf dem Gerät der Zugbegleiter so eine Art Tabelle aufgegangen, mit den bisherigen "Kontrollen".
Die können das vermutlich also Recht zeitnah sehen. Soo viele Daten sind das ja jetzt auch wieder nicht, und so schlecht das Netz in DE auch nicht.
LG Höllentalbahn

Die Zugbegleiter sehen das sofort

7summerfrank7, Mannheim, Donnerstag, 08.02.2024, 07:31 (vor 103 Tagen) @ Höllentalbahn

Danke schön für die Aufklärung

Das bringt mir jedenfalls Licht ins dunkle

Die Zugbegleiter sehen das sofort

arno50, Donnerstag, 08.02.2024, 09:18 (vor 103 Tagen) @ Höllentalbahn

Wenn das Semesterticket ein reines Papierticket ist ohne Chip/magnetstreifen, so ist das in der Tat eine interessante Beobachtung. Ob tatsächlich beim allen Einscanvorgängen der verschiedenen insbesondere der selbstausgedruckten DINA4 Belegen ein Onlineabgleich erfolgt, da bin ich immer noch skeptisch wegen der schnellen und sicheren Verbindung. Sicherlich lesen ja hier auch Zugbegleiter mit vielleicht können die was dazu sagen. Egal ob onliner oder verzögerter Datenabgleich, Missbrauch sollte ans Tageslicht kommen.

Die Zugbegleiter sehen das sofort

7summerfrank7, Mannheim, Donnerstag, 08.02.2024, 10:23 (vor 103 Tagen) @ arno50

Genau das würde mich auch interessieren aber vielleicht sind die Zugbelgleiter zur Verschwiegenheit über dem Arbeitgeber verpflichtet

Dein Semesterticket

Barzahlung, Donnerstag, 08.02.2024, 11:00 (vor 103 Tagen) @ Höllentalbahn

Hallo,
bei meinem örtlichen Semesterticket, ist direkt nach dem Scan auf dem Gerät der Zugbegleiter so eine Art Tabelle aufgegangen, mit den bisherigen "Kontrollen".

Was war das denn für eines?

Dein Semesterticket

Höllentalbahn, Donnerstag, 15.02.2024, 01:03 (vor 97 Tagen) @ Barzahlung

Eins vom lokalen Verbund ausgestellt.
Ein Code zum Scannen wie auf DB Online-Tickets

Endlich eine Antwort auf die Frage

7summerfrank7, Mannheim, Donnerstag, 08.02.2024, 07:34 (vor 103 Tagen) @ arno50

Danke auch dir für die Aufklärung

Jetzt weiß ich Bescheid

Briefe mit unerfreulichem Inhalt

Barzahlung, Donnerstag, 08.02.2024, 10:55 (vor 103 Tagen) @ Berliner65

Dein Sitznachbar wird einen Brief von der Bahn erhalten.
Der Inhalt wird für ihn unerfreulich sein.

Wieso sollte der Sitznachbar einen Brief erhalten und was soll in diesem Brief denn Unerfreuliches stehen?

Ohne Identitätsfeststellung auf der Fahrt weiß die Bahn nicht mal, wer mit dem Ticket gefahren ist. Zumal es auch ein Versehen gewesen sein kann, das bereits benutzte Ticket vorzuzeigen, und der Fahrgast in Besitz eines weiteres Tickets gewesen sein könnte, bei dem er nach Abschluss der Fahrt sicher nicht mehr beweisen muss, dass er es tatsächlich hatte.

Die Mehrfachverwendung muss schon dem Prüfpersonal auffallen und vor Ort beanstandet werden.

Unerfreuliche Ausflucht.

sfn17, Donnerstag, 08.02.2024, 11:24 (vor 103 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von sfn17, Donnerstag, 08.02.2024, 11:27

Das Onlineticket ist personalisiert, und die eingetragene Person steht dafür ein, dass nur sie es benutzt hat.

Die Bahn kann vielleicht strafrechtlich nichts machen, aber der eingetragenen Person es hinreichend ungemütlich machen.

Unerfreuliche Ausflucht.

Barzahlung, Donnerstag, 08.02.2024, 11:36 (vor 103 Tagen) @ sfn17

Das Onlineticket ist personalisiert, und die eingetragene Person steht dafür ein, dass nur sie es benutzt hat.

Und weil das Ticket, das Otto Kleiholz im Bahnhof gefunden hat, auf Timo Müller ausgestellt ist, hindert das Otto Kleinholz daran, es bei einer Kontrolle vorzuzeigen, um eine FN zu vereiteln?

Die Bahn kann vielleicht strafrechtlich nichts machen, aber der eingetragenen Person es hinreichend ungemütlich machen.

Werd doch konkret. ;-)

Unerfreuliche Ausflucht.

611 040, Erfurt, Donnerstag, 08.02.2024, 12:09 (vor 103 Tagen) @ Barzahlung

Nein Otto Kleiholz nicht, aber dann fällt es dem ZuB natürlich sofort auf da die Identität überprüft wird. In letzter Zeit verlangen die meisten ZuBs auch beim D-Ticket jetzt immer den Ausweis dazu.

Unentdeckt kann es nur passieren, wenn man seine eigene FK mehrfach nutzt und dann ist man auch selbst dran.

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Unerfreuliche Ausflucht.

Barzahlung, Donnerstag, 08.02.2024, 12:14 (vor 103 Tagen) @ 611 040

Nein Otto Kleiholz nicht, aber dann fällt es dem ZuB natürlich sofort auf da die Identität überprüft wird.

Das ist nicht mehr der von uns behandelte Fall, dass das Personal bei der Prüfung weder einen Ausweis zum Abgleich gefordert hat, noch die Mehrfachverwendung aufgefallen ist.

Briefe mit unerfreulichem Inhalt

611 040, Erfurt, Donnerstag, 08.02.2024, 11:39 (vor 103 Tagen) @ Barzahlung

Naja die meisten Tickets mit Aztec-Code die überhaupt gescannt werden können (mal abgesehen von ein paar Ländertickets und Verbundfahrscheinen) sind ja personalisiert. DER Reisende muss ja namentlich und mit Anschrift angegeben werden.
Wenn dieser nun mit einem Ticket an mehreren Tagen fährt, wird es gescannt und gespeichert und derjenige kann evtl. Post bekommen.

Wirklich anonym war bzw ist man nur mit Automatentickets, wo der Name überhaupt nicht erfasst wird. Die kann (auch wenn es natürlich Betrug ist) wenn nicht gestempelt wurde (was ja selbst bei Kontrollen öfter vorkommt und mich immer ärgert) tatsächlich innerhalb der Gültigkeit oder eben bei Sonderkulnaz mehrfach verwendet werden ohne so etwas befürchten zu müssen.
Wobei das Thema ja eher bei Flexpreisen auftritt, bei Sparpreisen ist man ja außer in Ausnahmefällen eh an die Züge gebunden

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Briefe mit unerfreulichem Inhalt

Barzahlung, Donnerstag, 08.02.2024, 12:16 (vor 103 Tagen) @ 611 040

Naja die meisten Tickets mit Aztec-Code die überhaupt gescannt werden können (mal abgesehen von ein paar Ländertickets und Verbundfahrscheinen) sind ja personalisiert. DER Reisende muss ja namentlich und mit Anschrift angegeben werden.
Wenn dieser nun mit einem Ticket an mehreren Tagen fährt, wird es gescannt und gespeichert und derjenige kann evtl. Post bekommen.

Das ändert nichts daran, dass die Bahn nicht beweisen kann, dass die auf dem Online-Ticket genannte Person besagte Fahrt durchgeführt hat.

Wird die Person auf der Fahrt erwischt und die Identität festgestellt, dann kann die Bahn ihren Schaden von dieser Person ersetzt verlangen. In den anderen Fällen hat die Bahn Pech gehabt, wenn sie bei der Fahrausweisprüfung unfähig war richtig hinzuschauen.

Trollalarm scharf gestellt.

sfn17, Donnerstag, 08.02.2024, 13:03 (vor 103 Tagen) @ Barzahlung

Die Bahn muss zur Frage "welche Person?" gar nichts beweisen, es sei denn, sie will Strafanzeige stellen.

Trollalarm scharf gestellt.

musicus, Donnerstag, 08.02.2024, 13:07 (vor 103 Tagen) @ sfn17

Die Bahn muss zur Frage "welche Person?" gar nichts beweisen, es sei denn, sie will Strafanzeige stellen.

Auch dann nicht. Anzeige gegen unbekannt ist ebenso möglich. Dann ermitteln wohl die Behörden, wer unterwegs gewesen sin könnte. Vermutlich fangen sie bei der Person an, auf die das Ticket ausgestellt wurde.

Briefe mit unerfreulichem Inhalt

musicus, Donnerstag, 08.02.2024, 12:21 (vor 103 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von musicus, Donnerstag, 08.02.2024, 12:25

Wieso sollte der Sitznachbar einen Brief erhalten und was soll in diesem Brief denn Unerfreuliches stehen?

Sehr wahrscheinlich der BB-konforme Ausschluß vom Erwerb von Online-Tickets wegen unerlaubter Mehrfachnutzung.

Briefe mit unerfreulichem Inhalt

Barzahlung, Donnerstag, 08.02.2024, 13:27 (vor 103 Tagen) @ musicus

Wieso sollte der Sitznachbar einen Brief erhalten und was soll in diesem Brief denn Unerfreuliches stehen?

Sehr wahrscheinlich der BB-konforme Ausschluß vom Erwerb von Online-Tickets wegen unerlaubter Mehrfachnutzung.

Auch da wird die Bahn wegen des Kontrahierungszwangs keine Narrenfreiheit haben.

Briefe mit unerfreulichem Inhalt

musicus, Donnerstag, 08.02.2024, 13:47 (vor 103 Tagen) @ Barzahlung

Wieso sollte der Sitznachbar einen Brief erhalten und was soll in diesem Brief denn Unerfreuliches stehen?

Sehr wahrscheinlich der BB-konforme Ausschluß vom Erwerb von Online-Tickets wegen unerlaubter Mehrfachnutzung.


Auch da wird die Bahn wegen des Kontrahierungszwangs keine Narrenfreiheit haben.

Bei Verstoß gegen die BB erlischt der Kontrahierungszwang.
Zudem stellt im Hinblick darauf die (vorübergehende) Einschränkung einzelner Vertriebswege durch den Beförderer wohl keine Pflichtverletzung dar.

Briefe mit unerfreulichem Inhalt

Barzahlung, Donnerstag, 08.02.2024, 14:34 (vor 103 Tagen) @ musicus

Wieso sollte der Sitznachbar einen Brief erhalten und was soll in diesem Brief denn Unerfreuliches stehen?

Sehr wahrscheinlich der BB-konforme Ausschluß vom Erwerb von Online-Tickets wegen unerlaubter Mehrfachnutzung.


Auch da wird die Bahn wegen des Kontrahierungszwangs keine Narrenfreiheit haben.


Bei Verstoß gegen die BB erlischt der Kontrahierungszwang.

Da muss die Bahn dann aber liefern, zumindest wenn die betreffende Person gegen eine allfällige Sperrung gerichtlich vorgeht, und das kann die Bahn nicht, wenn sie die betreffende Person nicht auf der Fahrt ertappt, die Fahrkarte beanstandet und die Personalien dieser Person aufnimmt.

Dass das nie erfolgt ist, daran ist ja auch nur die Bahn schuld, weil das Prüfpersonal seine Arbeit nicht richtig gemacht hat.

Neuer Account

totga, Montag, 12.02.2024, 00:22 (vor 100 Tagen) @ Barzahlung

Oder man erstellt einfach einen neuen Account mit anderer E-Mail-Adresse.

Briefe mit unerfreulichem Inhalt

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 10.02.2024, 10:39 (vor 101 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von JeDi, Samstag, 10.02.2024, 10:42

Wieso sollte der Sitznachbar einen Brief erhalten und was soll in diesem Brief denn Unerfreuliches stehen?

Sehr wahrscheinlich der BB-konforme Ausschluß vom Erwerb von Online-Tickets wegen unerlaubter Mehrfachnutzung.


Auch da wird die Bahn wegen des Kontrahierungszwangs keine Narrenfreiheit haben.

Und wo ist geregelt, dass "die Bahn" (welche eigentlich?) jedem ein Onlineticket verkaufen muss? Die gesperrte Person kann ja weiterhin am Automaten kaufen...

Ansonsten ist in den BB der DB auch geregelt, dass Käufer und Reisender gesamtschuldnerisch haften, und im Missbrauchsfall nachträglich das EBE erhoben wird.

Bei anderen Bahnen mag das anders sein - ich verstehe aber die Frage des OP nicht. Das Verfahren wird doch in den von ihm gelesenen und akzeptierten BB klar beschrieben.

--
Weg mit dem 4744!

Briefe mit unerfreulichem Inhalt

611 040, Erfurt, Samstag, 10.02.2024, 10:55 (vor 101 Tagen) @ JeDi

Dem OP geht es wahrscheinlich nicht um die Folgen für den Kunden NACH der Feststellung, sondern um die technischen, internen Vorgänge im Hintergrund aufgrund derer eben dieser Betrug auffliegt.

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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Briefe mit unerfreulichem Inhalt

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 10.02.2024, 10:58 (vor 101 Tagen) @ 611 040

Dem OP geht es wahrscheinlich nicht um die Folgen für den Kunden NACH der Feststellung, sondern um die technischen, internen Vorgänge im Hintergrund aufgrund derer eben dieser Betrug auffliegt.

Und auch das ist doch in den Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten und BahnCards zumindest grundsätzlich erklärt?

--
Weg mit dem 4744!

Briefe mit unerfreulichem Inhalt

Barzahlung, Samstag, 10.02.2024, 12:40 (vor 101 Tagen) @ JeDi

Wieso sollte der Sitznachbar einen Brief erhalten und was soll in diesem Brief denn Unerfreuliches stehen?

Sehr wahrscheinlich der BB-konforme Ausschluß vom Erwerb von Online-Tickets wegen unerlaubter Mehrfachnutzung.


Auch da wird die Bahn wegen des Kontrahierungszwangs keine Narrenfreiheit haben.


Und wo ist geregelt, dass "die Bahn" (welche eigentlich?) jedem ein Onlineticket verkaufen muss?

Hier wird zunächst mal ein Gleichbehandlungsgrundsatz einzuhalten sein.

Ansonsten ist in den BB der DB auch geregelt, dass Käufer und Reisender gesamtschuldnerisch haften, und im Missbrauchsfall nachträglich das EBE erhoben wird.

Ich kann den BB keine Regelung entnehmen, nach der der Käufer haftet.

Auf die Belangung des Reisenden einzugehen würde nur zu Wiederholungen führen. Daher verweise ich auf meine anderen Beiträge.

Briefe mit unerfreulichem Inhalt

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 10.02.2024, 12:57 (vor 101 Tagen) @ Barzahlung

Ich kann den BB keine Regelung entnehmen, nach der der Käufer haftet.

Ich muss mich korrigieren - das gilt nur für den Fall, dass der Reisende nicht selbst bucht. Das findet sich in 6.1.3 Internet.

--
Weg mit dem 4744!

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