Frage zu Fahrgastrechten: Ausfall wg verspäteter Vorleistung (Allgemeines Forum)
Aber eben eine unmittelbare Folge des Eingriffs - und der Sinn und Zweck der Fahrgastrechteregelung ist es - leider -, dass dafür nicht entschädigt werden muss; jedenfalls werden die Gerichte das ziemlich sicher so auslegen, zumal ja auch zwischen der Verspätung für einzelne und viele Fahrgäste abzuwägen ist.
In einem ähnlichen Fall hat das EBA die DB umstimmen können. Geld kam dann.
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EDO,
14.04.2025, 11:37
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Hustensaft,
14.04.2025, 11:45
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JeDi,
14.04.2025, 11:53
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Reservierungszettel,
14.04.2025, 12:50
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JeDi,
14.04.2025, 13:11
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Hustensaft,
14.04.2025, 14:42
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