FGR-Erstattung bei Flixtrain ohne Servicegebühr? (Allgemeines Forum)

sibiminus, Dienstag, 03.09.2024, 03:37 (vor 127 Tagen) @ gefordertgeweigertgeklagt

Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb sich der nicht zu kürzende Betrag nicht direkt auf den initialen Kaufpreis beziehen sollte.

Weil die Verordnung wie bereits zitiert vom "vollen Preis [...] den der Fahrgast für den verspäteten Verkehrsdienst tatsächlich entrichtet hat" spricht.

Zumal immer wieder in der Verordnung vom »Beförderungspreis« gesprochen wird, was dann wohl derjenige Preis ist, der für die Beförderung notwendig ist.

Aber nicht an der Stelle im schon zitierten Absatz 3, die Verordnung gibt das nicht her. Das Serviceentgelt ist ja nicht optional - also "tatsächlich entrichtet" - und hat deswegen genauso Bestandteil der Entschädigungsberechnung zu sein wie auch jetzt noch das Zahlungsmittelentgelt der DB gegenüber Firmenkunden.

Bei anteiligen Strecken könnte es dann tatsächlich anders ausschauen, etwa, wenn man einen Dienstleister hätte, der einem mehrere Tickets für verschiedene Beförderer verkauft und eine Servicegebühr verlangt. Hier wäre der Beförderer dann nur für den tatsächlich entrichteten Betrag entschädigungspflichtig

Allerdings begibt sich der Verkäufer dann in die Haftung, sollte er nicht eineindeutig vor Vertragsabschluss auf die Regelungen zum Vertragspartner, Durchgangsfahrkarten und deren Implikationen für Fahrgastrechte aufklären. Artikel 12 Absätze 4, 5.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar


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