DB, EBA und DTVG zum Fahrgastrecht "Später Fahren" (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Dienstag, 16.01.2024, 15:56 (vor 437 Tagen)

Ich hatte vor ein Paar Monaten seit längerem mal wieder eine Situation, in der ich eine Reise aufgrund einer größeren Verspätung verschieben musste. Das bot gleichzeitig Gelegenheit den Sachstand bzgl. des Rechts auf spätere Weiterfahrt, zu dem bekanntermaßen unterschiedliche Auslegungen kursieren, aufzufrischen.

Das Ticket war ein Super Sparpreis und der ICE ist am Abfahrtsbahnhof ausgefallen, sodass an diesem Vormittag in der Folge direkt 60min. Verspätung zu erwarten waren.
Hier sollte die Fahrt dann auf den nächsten Morgen verlegt werden. Da ich eh gerade am Bahnhof war, bin ich ins Reisezentrum, um mir den Ausfall und die verlängerte Gültigkeit auf dem Ticket bescheinigen zu lassen.

Wie erwartet hat die Reisezentrumsdame das dann abgelehnt mit der Begründung, dass sie die Gültigkeit der Fahrkarte nur dann verlängern könne, wenn sich das Ziel bis zum Ende der Gültigkeit der Fahrkarte gar nicht mehr erreichen lässt. Ich soll das Ticket beim Servicecenter Fahrgastrechte zur Erstattung einreichen und mir für morgen ein neues kaufen.

Daraufhin hatte ich mich beim Kundendialog Fernverkehr schriftlich über den Besuch im Reisezentrum beschwert.
In der Antwort hatte man sich für die Unannehmlichkeiten entschuldigt und erklärt, dass man ab 20min. Verspätung die Möglichkeit hätte, bei nächster Gelegenheit oder später zu fahren.
Erst bei der zweiten Rückfrage, was später sei und ob die Fahrt auch über Weihnachten noch nachgeholt werden könne, wollte man sich dann festlegen, dass hier nicht die Kulanzregelungen für Streik oder Unwetter anwendbar seien und die Reise in so einem Fall "zeitnah angetreten" werden müsse und nicht erst Wochen oder Monate später.
Klares "Nein" also.

Mit der schriftlichen Antwort habe ich mich dann beim EBA beschwert, weil die DB Fernverkehr AG mit ihrer Auskunft über die Fahrgastrechte (möglicherweise) gegen Art. 18 Abs. 1 lit. c VO (EG) 2021/782 verstößt.

Das EBA teilte daraufhin mit, dass sie keinen Verstoß gegen die EU-Verordnung feststellen könnten:

(...)

Fahrgastrechte nach der Verordnung (EU) 2021/782 sind vorliegend nicht verletzt worden. Gerne gebe ich lhnen hierzu folgende Hinweise:

Die DB Fernverkehr AG führt zutreffend aus, dass gemäß Artikel 18 Absatz 1 lit. c) "zeitnah angetreten werden sollte".

Zwar heißt es in Art. 18 Absatz 1 Buchstabe c, dass die Fortsetzung der Fahrt zu "einem späteren Zeitpunkt" möglich ist, ohne dass dieser Zeitpunkt ausdrücklich näher eingegrenzt wird. Aus dem Zusammenhang mit Buchstabe b ("bei nächster Gelegenheit") lässt sich jedoch schließen, dass auch die Ermöglichung des "späteren Zeitpunkts" in Buchstabe c in erster Linie dem Ziel dienen soll, den Fahrgast mit einer möglichst kurzen Verspätung an seinen Zielort zu befördern.

(...)

Es scheint demzufolge bereits eine kundenfreundlichere Regelung der DB zu sein, dass man sich innerhalb der Gültigkeitsdauer des Tickets ohne Zugbindung frei bewegen kann.
Eigentlich könnte man nach Logik des EBA ja nur dann eine spätere Fahrt als im ursprünglich gewählte Zug verlangen, wenn sich dadurch die Ankunftszeit am Zielbahnhof reduzieren lässt.

Unterdessen habe ich noch bei der DTVG angefragt. Die legen das anders aus als DB und EBA und schreiben, dass der spätere Zeitpunkt nicht genau definiert wird und daher Art. 60 CIV heranzuziehen ist, nach dem Ansprüche aus Beförderungsverträgen ein Jahr nach der Geltungsdauer der Fahrkarte verjähren.
Im Falle einer Kontrolle soll man auf das anspruchsbegründende Ereignis (die Verbindung, auf der eine 60min. Ankunftsverspätung zu erwarten war) hinweisen.

Das deckt sich auch mit der Einschätzung des Herrn Dr. Böse:

Nach Art. 18 Abs. 1 lit. c) der VO 2021/782/EU haben Sie bei einer mehr als 60-minütigen Ankunftsverspätung das Recht zur Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts. Dieser Zeitpunkt kann vollkommen frei vom Fahrgast gewählt werden, er kann Tage oder auch Wochen später liegen, lediglich die Grenze der Verjährung von einem Jahr nach Art. 60 Abs. 2 der FahrgastrechteVO begrenzt diese Möglichkeit.

https://www.drboese.de/blog/bahnstreik-ihre-fahrgastrechte-die-die-bahn-ihnen-vorenthaelt/

Es bleibt also nicht ganz unproblematisch mit Verweis auf Art. 18 Abs. 1 lit. c mit dem Ticket einfach irgendwann später zu fahren, weil man, wenn man zuerst im Zug und später dann bei der Nacherhebungsstelle bzw. im Reisezentrum an die falschen Mitarbeiter gerät, was nicht unwahrscheinlich ist, vom EBA keine Hilfe bei der Durchsetzung der eigenen Rechte erwarten kann.

Die Auslegung des EBA dürfte auch eine Rolle dabei spielen, dass viele Beförderer, respektive die DB die Fahrgastrechte in diesem Punkt nicht so umsetzen, wie das einige gern hätten.

DB, EBA und DTVG zum Fahrgastrecht "Später Fahren"

Swikel161, Dienstag, 16.01.2024, 17:15 (vor 437 Tagen) @ Barzahlung
bearbeitet von Swikel161, Dienstag, 16.01.2024, 17:17

Bin mal gepannt, fahre morgen und nächste Woche mit meiner Fahrt aus dem streik im Dezember xD. Und nächste Woche mit der Fahrt vom Zugchaos im Dezember, als in Bayern goarnix mehr ging. XD Hatte bisher aber noch nie Probleme, ich werde berichten.

DB, EBA und DTVG zum Fahrgastrecht "Später Fahren"

7summerfrank7, Mannheim, Montag, 02.12.2024, 09:33 (vor 116 Tagen) @ Swikel161

Hi,
konntest du deine Fahrkarte vom Streik im Dezember nachträglich im Januar nutzen?
Ich habe ein ähnliches Problem und möchte mein Ticket für einen ausgefallenen Zug von vor 2 Wochen morgen nutzen. Bei der Bahn finde ich keine genauere Definition zu "zu einem späteren Zeitpunkt".

DB, EBA und DTVG zum Fahrgastrecht "Später Fahren"

zettelbox, Montag, 02.12.2024, 11:46 (vor 116 Tagen) @ 7summerfrank7

Hi,
konntest du deine Fahrkarte vom Streik im Dezember nachträglich im Januar nutzen?
Ich habe ein ähnliches Problem und möchte mein Ticket für einen ausgefallenen Zug von vor 2 Wochen morgen nutzen. Bei der Bahn finde ich keine genauere Definition zu "zu einem späteren Zeitpunkt".

Die Bahn kommuniziert im Kundendialog ganz klar, dass die Fahrkarten 12 Monate lang genutzt werden können. Beliebig, sogar auf einer anderen Streckenführung. Also quasi ein Flexpreis Plus...

Dies sei angeblich auch im Ausland möglich (bei Internationalen Fahrkarten), habe mich das aber noch nicht auszuprobieren getraut. Innerhalb Deutschlands funktioniert es aber, das Zugpersonal weiß darüber inzwischen auch Bescheid (manchmal mit etwas Stirnrunzeln).

Wichtig in der Praxis: Man sollte nachweisen können, dass die damalige Verspätung voraussichtlich mehr als 20 Minuten betrug. Das kann das Zugpersonal nämlich gar nicht mehr sehen, wenn die Verbindung mehr als ein paar Tage in der Vergangenheit liegt, und aus dem DB Navigator verschwinden die Ankunftszeiten inzwischen schon wenige Stunden nach Zugankunft.

DB, EBA und DTVG zum Fahrgastrecht "Später Fahren"

7summerfrank7, Mannheim, Montag, 02.12.2024, 13:10 (vor 116 Tagen) @ zettelbox

Danke, ich habe screenhots gemacht aber ein Kollege hatte auch schon Diskussionen mit einem Zugbegleiter. Dieser meinte das das Ticket für den ausgefallenen Zug nur zeitnah, wie innerhalb einer Woche genutzt werden könne.

Ich werde berichten....

DB, EBA und DTVG zum Fahrgastrecht "Später Fahren"

Barzahlung, Montag, 02.12.2024, 15:15 (vor 116 Tagen) @ zettelbox

Dies sei angeblich auch im Ausland möglich (bei Internationalen Fahrkarten), habe mich das aber noch nicht auszuprobieren getraut.

Dazu kann ich etwas beitragen:

ČD und HZPP haben es bestätigt.

SNCF, SBB, BLS und ZSSK haben es dementiert und halten daran auch fest.

In Österreich lässt die Kommunikation der ÖBB "von Streckensperrung betroffene Fahrgäste dürfen aus Kulanz bis 9. Oktober fahren" darauf schließen, dass es nicht umgesetzt wird. Die Montafonerbahn und die Graz-Köflacher-Bahn haben hier allerdings ein Umdenken signalisiert.

Der Rest (MAV, SZ etc.) hat auf meine Fragen bisher nicht reagiert.

Wichtig in der Praxis: Man sollte nachweisen können, dass die damalige Verspätung voraussichtlich mehr als 20 Minuten betrug. Das kann das Zugpersonal nämlich gar nicht mehr sehen, wenn die Verbindung mehr als ein paar Tage in der Vergangenheit liegt, und aus dem DB Navigator verschwinden die Ankunftszeiten inzwischen schon wenige Stunden nach Zugankunft.

Nein, die DB-ler können es (mittlerweile) bis ein Jahr zurückverfolgen.

DB, EBA und DTVG zum Fahrgastrecht "Später Fahren"

zettelbox, Montag, 02.12.2024, 16:20 (vor 116 Tagen) @ Barzahlung

Dazu kann ich etwas beitragen:

ČD und HZPP haben es bestätigt.

SNCF, SBB, BLS und ZSSK haben es dementiert und halten daran auch fest.

In Österreich lässt die Kommunikation der ÖBB "von Streckensperrung betroffene Fahrgäste dürfen aus Kulanz bis 9. Oktober fahren" darauf schließen, dass es nicht umgesetzt wird. Die Montafonerbahn und die Graz-Köflacher-Bahn haben hier allerdings ein Umdenken signalisiert.

Der Rest (MAV, SZ etc.) hat auf meine Fragen bisher nicht reagiert.

Das ist spannend, danke!

Mich interessiert vor allem NS (Niederlande), hast du da auch schon Erfahrungswerte oder Auskünfte?

NS hat nicht geantwortet.

Barzahlung, Montag, 02.12.2024, 16:39 (vor 116 Tagen) @ zettelbox

- kein Text -

DB, EBA und DTVG zum Fahrgastrecht "Später Fahren"

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 02.12.2024, 15:20 (vor 116 Tagen) @ zettelbox
bearbeitet von JeDi, Montag, 02.12.2024, 15:21

Dies sei angeblich auch im Ausland möglich (bei Internationalen Fahrkarten), habe mich das aber noch nicht auszuprobieren getraut. Innerhalb Deutschlands funktioniert es aber, das Zugpersonal weiß darüber inzwischen auch Bescheid (manchmal mit etwas Stirnrunzeln).

Wichtig in der Praxis: Man sollte nachweisen können, dass die damalige Verspätung voraussichtlich mehr als 20 Minuten betrug.

Für Fahrten ins Ausland: 60. Und nein, das Personal kann das trotzdem nachvollziehen, zumindest in DB-Zügen und bei einigen NE-Bahnen.

--
Weg mit dem 4744!

DB, EBA und DTVG zum Fahrgastrecht "Später Fahren"

7summerfrank7, Mannheim, Montag, 02.12.2024, 17:18 (vor 116 Tagen) @ zettelbox

Hast du zufällig einen Link der DB wo ersichtlich ist, das Fahrkarten 12 Monate lang genutzt werden können wenn der Zug ausgefallen ist? Danke

DB, EBA und DTVG zum Fahrgastrecht "Später Fahren"

zettelbox, Montag, 02.12.2024, 17:51 (vor 116 Tagen) @ 7summerfrank7
bearbeitet von zettelbox, Montag, 02.12.2024, 17:52

Hast du zufällig einen Link der DB wo ersichtlich ist, das Fahrkarten 12 Monate lang genutzt werden können wenn der Zug ausgefallen ist? Danke

Link nicht, aber diverse schriftliche Auskünfte der Bahn. Wenn du beispielsweise auf Twitter eine entsprechende Anfrage stellst, wird sie innerhalb von 60 Minuten entsprechend eindeutig beantwortet. Kannst ja explizit für deine Situation dort anfragen und hast fix die explizite Bestätigung des DB Kundenservice.

Edit: Geht übrigens genauso per Mail mit demselben Ergebnis, nur ist die Bearbeitungszeit meist deutlich länger als über Twitter.

DB, EBA und DTVG zum Fahrgastrecht "Später Fahren"

7summerfrank7, Mannheim, Montag, 02.12.2024, 18:14 (vor 116 Tagen) @ zettelbox

Ah Dankeschön
Die Email an kundendialog@bahn.de ?
Dann kann ich schlecht informierte Kundenbetreuer auch etwas schriftliches zeigen

DB, EBA und DTVG zum Fahrgastrecht "Später Fahren"

7summerfrank7, Mannheim, Dienstag, 10.12.2024, 09:23 (vor 108 Tagen) @ zettelbox

bei mir war die Zugbegleiterin sehr entspannt, ich konnte das Ticket von der ausgefallenen Verbindung welches 3 Wochen alt war nutzen

Aber es soll wohl auch schon Diskussionen gegeben hab mit unwissenden Zugbegleitern

Interessant der aktuelle Hinweis bzgl Fahrt nach Frankreich

Der Blaschke, Dienstag, 16.01.2024, 22:40 (vor 437 Tagen) @ Barzahlung

Hey.

Morgen und übermorgen fallen die ICE von/nach Paris aus.

https://www.bahn.de/service/fahrplaene/aktuell

schreibt dazu u.a.:

 Fahrgäste, mit einem internationalen Ticket, die ihre am 16.01.2024 und 17.01.2024 geplante Reise aufgrund der Beeinträchtigungen im internationalen Fernverkehr von/nach Frankreich verschieben möchten, können ihr Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Die Zugbindung ist aufgehoben. Das Ticket gilt dabei für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch mit einer geänderten Streckenführung, sofern dieselben Beförderer wie auf dem Ticket angegeben genutzt werden. (...)

Tipp für internationale Reisen: Ihre ursprüngliche Fahrkarte zur Reise ins Ausland können Sie problemlos bis 24.01.2024 nutzen. Auch später können Sie mit der ursprünglichen Fahrkarte reisen. Wir empfehlen Ihnen jedoch für diese spätere Reise, sich in einem Reisezentrum eine Bescheinigung zu holen und diese zusammen mit Ihrer ursprünglichen Fahrkarte zu nutzen. Damit wird eine Ticketkontrolle im Ausland erleichtert.

Guck ...


Schöne Grüße von jörg

--
"Zu Lebzeiten will ich gerne bescheiden sein; doch wenn ich tot bin, soll man natürlich anerkennen, dass ich ein Genie war." (Michel Audiard)

Interessant der aktuelle Hinweis bzgl Fahrt nach Frankreich

Mike65, Dienstag, 16.01.2024, 23:51 (vor 437 Tagen) @ Der Blaschke

Hey.

Morgen und übermorgen fallen die ICE von/nach Paris aus.

https://www.bahn.de/service/fahrplaene/aktuell

schreibt dazu u.a.:

 Fahrgäste, mit einem internationalen Ticket, die ihre am 16.01.2024 und 17.01.2024 geplante Reise aufgrund der Beeinträchtigungen im internationalen Fernverkehr von/nach Frankreich verschieben möchten, können ihr Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Die Zugbindung ist aufgehoben. Das Ticket gilt dabei für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch mit einer geänderten Streckenführung, sofern dieselben Beförderer wie auf dem Ticket angegeben genutzt werden. (...)

Tipp für internationale Reisen: Ihre ursprüngliche Fahrkarte zur Reise ins Ausland können Sie problemlos bis 24.01.2024 nutzen. Auch später können Sie mit der ursprünglichen Fahrkarte reisen. Wir empfehlen Ihnen jedoch für diese spätere Reise, sich in einem Reisezentrum eine Bescheinigung zu holen und diese zusammen mit Ihrer ursprünglichen Fahrkarte zu nutzen. Damit wird eine Ticketkontrolle im Ausland erleichtert.

Was ist mit der Reservierungspflicht in F? Ist die auch aufgehoben?

Interessant der aktuelle Hinweis bzgl Fahrt nach Frankreich

Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 17.01.2024, 01:03 (vor 437 Tagen) @ Mike65


Was ist mit der Reservierungspflicht in F? Ist die auch aufgehoben?

Nein, denn:

Für Reservierungspflichtige Züge müssen neue Reservierungen gebucht werden. Die Reservierung ist kostenfrei und wird nach Verfügbarkeit ausgegeben.

Aber:

Wenden sie sich hierfür bitte an eine DB Verkaufsstelle oder Reisezentrum, nur blöd wenn man gerade in Frankreich ist.

Interessant der aktuelle Hinweis bzgl Fahrt nach Frankreich

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 17.01.2024, 08:13 (vor 437 Tagen) @ Reservierungszettel

Wenden sie sich hierfür bitte an eine DB Verkaufsstelle oder Reisezentrum, nur blöd wenn man gerade in Frankreich ist.

Dann wendet man sich halt an eine Verkaufsstelle der SNCF.

--
Weg mit dem 4744!

Interessant der aktuelle Hinweis bzgl Fahrt nach Frankreich

Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 17.01.2024, 11:32 (vor 436 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von Reservierungszettel, Mittwoch, 17.01.2024, 11:34

Wenden sie sich hierfür bitte an eine DB Verkaufsstelle oder Reisezentrum, nur blöd wenn man gerade in Frankreich ist.


Dann wendet man sich halt an eine Verkaufsstelle der SNCF.

Jetzt auf einmal? https://www.ice-treff.de/index.php?id=675897

Und in einem anderen Fall wurde Fahrgäste mit DB Ticket in Paris stehen gelassen, alles nicht so praktisch.

Ergänzung

Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 17.01.2024, 11:45 (vor 436 Tagen) @ Reservierungszettel

Das die SNCF hilft ist nicht so selbstverständlich wie du angibst https://www.ice-treff.de/index.php?id=679941

Ergänzung

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 17.01.2024, 19:48 (vor 436 Tagen) @ Reservierungszettel

Das die SNCF hilft ist nicht so selbstverständlich wie du angibst https://www.ice-treff.de/index.php?id=679941

Und was meinst du, tut die DB, wenn alle Züge nach Frankreich ausgebucht sind? Na also.

--
Weg mit dem 4744!

Ergänzung

Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 17.01.2024, 20:41 (vor 436 Tagen) @ JeDi

Das die SNCF hilft ist nicht so selbstverständlich wie du angibst https://www.ice-treff.de/index.php?id=679941


Und was meinst du, tut die DB, wenn alle Züge nach Frankreich ausgebucht sind? Na also.

Hier geht es nunmal um eine Abfahrt in Paris, auf den Link klicken schafft Klarheit.

Für dich zusammengefasst: Es wurde ein Schild aufgestellt das alle Züge voll seien - oder anders gesagt seht zu wie Ihr nach Deutschland kommt, ist nicht unser Problem.

Ergänzung

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 18.01.2024, 12:19 (vor 435 Tagen) @ Reservierungszettel

Das die SNCF hilft ist nicht so selbstverständlich wie du angibst https://www.ice-treff.de/index.php?id=679941


Und was meinst du, tut die DB, wenn alle Züge nach Frankreich ausgebucht sind? Na also.


Hier geht es nunmal um eine Abfahrt in Paris, auf den Link klicken schafft Klarheit.

Für dich zusammengefasst: Es wurde ein Schild aufgestellt das alle Züge voll seien - oder anders gesagt seht zu wie Ihr nach Deutschland kommt, ist nicht unser Problem.

Ja. Und? Was würde die DB deines erachtens im gleichen Fall (Zug fällt aus, alle weiteren Züge des Tages sind reservierungspflichtig und ausgebucht) machen? Spontan einen Zusatzzug stellen?

--
Weg mit dem 4744!

Ergänzung

bahnfahrerofr., Donnerstag, 18.01.2024, 12:36 (vor 435 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von bahnfahrerofr., Donnerstag, 18.01.2024, 12:36

Ja. Und? Was würde die DB deines erachtens im gleichen Fall (Zug fällt aus, alle weiteren Züge des Tages sind reservierungspflichtig und ausgebucht) machen? Spontan einen Zusatzzug stellen?

Ne, man würde aber wohl zumindest auf eventuelle Nahverkehrsalternativen verweisen, eine Bestätigung über den Ausfall ausgeben, und eine Chance auf Hotelgutschein sehe ich auch. Zumindest bei meiner letzten Strandung wg. Haltausfall des letzten TGV in Karlsruhe bekamen auch alle Fahrgäste mit SNCF Tickets einen Gutschein und eine geeignete neue Verbindung am Folgetag ausgedruckt. Falls kein Gutschein ausgegeben werden kann, erwarte ich zumindest einen Hinweis auf die Erstattung im Nachgang.

Alles Dinge, die ich bei der SNCF nicht ansatzweise erlebt habe.

Nachfrage betreffend HONAT (Railteam)

Tobs, Region Köln/Bonn, Donnerstag, 18.01.2024, 15:10 (vor 435 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Ja. Und? Was würde die DB deines erachtens im gleichen Fall (Zug fällt aus, alle weiteren Züge des Tages sind reservierungspflichtig und ausgebucht) machen? Spontan einen Zusatzzug stellen?

Zumindest sollte versucht werden, den Fahrgast in einen Zug Richtung Ziel (Forbach, Strasbourg, Metz oder Mulhouse) "zu buchen", und dann ggf. mit dem NV über die Grenze. Was ist denn mit Railteam? Eurostar/ICE via Bruxelles nach Aachen/Köln?

Ne, man würde aber wohl zumindest auf eventuelle Nahverkehrsalternativen verweisen, eine Bestätigung über den Ausfall ausgeben, und eine Chance auf Hotelgutschein sehe ich auch. Zumindest bei meiner letzten Strandung wg. Haltausfall des letzten TGV in Karlsruhe bekamen auch alle Fahrgäste mit SNCF Tickets einen Gutschein und eine geeignete neue Verbindung am Folgetag ausgedruckt. Falls kein Gutschein ausgegeben werden kann, erwarte ich zumindest einen Hinweis auf die Erstattung im Nachgang.

Logisch wäre für mich, so keine bessere Möglichkeiten vorhanden, bei der SNCF ein neues Ticket gebucht zu bekommen und ebd. bei der DB - zwecks Erstattung - einzureichen. Dies nebst Hotelübernachtung, falls die Weiterfahrt erst am kommenden Tag möglich. Letzteres sollte dann natürlich in irgendeiner Form seitens der SNCF, bei Buchung der neuen Fahrkarte bestätigt werden, um einen etwaigen Missbrauch vorzubeugen (= sofern kein Hotelgutschein ausgehändigt werden sollte).

Nachfrage betreffend HONAT (Railteam)

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 18.01.2024, 15:20 (vor 435 Tagen) @ Tobs

Ja. Und? Was würde die DB deines erachtens im gleichen Fall (Zug fällt aus, alle weiteren Züge des Tages sind reservierungspflichtig und ausgebucht) machen? Spontan einen Zusatzzug stellen?


Zumindest sollte versucht werden, den Fahrgast in einen Zug Richtung Ziel (Forbach, Strasbourg, Metz oder Mulhouse) "zu buchen", und dann ggf. mit dem NV über die Grenze. Was ist denn mit Railteam? Eurostar/ICE via Bruxelles nach Aachen/Köln?

Wir reden ja über einen Zugausfall, da gilt HOTNAT eh nicht.

--
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Nachfrage betreffend HOTNAT (Railteam)

Tobs, Region Köln/Bonn, Donnerstag, 18.01.2024, 15:28 (vor 435 Tagen) @ JeDi

Ja. Und? Was würde die DB deines erachtens im gleichen Fall (Zug fällt aus, alle weiteren Züge des Tages sind reservierungspflichtig und ausgebucht) machen? Spontan einen Zusatzzug stellen?


Zumindest sollte versucht werden, den Fahrgast in einen Zug Richtung Ziel (Forbach, Strasbourg, Metz oder Mulhouse) "zu buchen", und dann ggf. mit dem NV über die Grenze. Was ist denn mit Railteam? Eurostar/ICE via Bruxelles nach Aachen/Köln?


Wir reden ja über einen Zugausfall, da gilt HOTNAT eh nicht.

Sorry, das was mir - in der Deutlichkeit - unbekannt. Nur, dass ich es jetzt (endlich) richtig verstehe: Kein HOTNAT, weil der erste Zug der Reisekette ausgefallen ist, richtig?

"Der Dienst « Hop on the next available train » (HOTNAT – Nehmen Sie den nächsten verfügbaren Zug) ermöglicht es Reisenden, von demselben Umsteigebahnhof wie ursprünglich geplant den nächsten verfügbaren Hochgeschwindigkeitszug eines Railteam-Mitglieds zu nehmen, wenn Sie aufgrund einer Verspätung oder Ausfall eines vorherigen Hochgeschwindigkeitszuges Ihren ursprünglich geplanten Anschluss verpassen sollten."

Quelle: https://www.railteam.eu/de/fur-ihre-reise/railteam-serviceleistungen/

(Fettierung durch mich.)

Nachfrage betreffend HOTNAT (Railteam)

bahnfahrerofr., Donnerstag, 18.01.2024, 15:39 (vor 435 Tagen) @ Tobs
bearbeitet von bahnfahrerofr., Donnerstag, 18.01.2024, 15:41

Der Dienst « Hop on the next available train » (HOTNAT – Nehmen Sie den nächsten verfügbaren Zug) ermöglicht es Reisenden, von demselben Umsteigebahnhof wie ursprünglich geplant den nächsten verfügbaren Hochgeschwindigkeitszug eines Railteam-Mitglieds zu nehmen,

Sobald eine Streckenführung sich komplett ändert, wie zum Beispiel über Brüssel statt Frankfurt/Karlsruhe, dürfte das auch nicht klappen, weil es nicht mehr derselbe Umstiegsbahnhof ist. Der Anwendungsfall dürfte eher sowas sein, wo mehrere Betreiber auf der gleichen Strecke fahren. Also Thalys/ICE auf Köln-Brüssel zum Beispiel. Ich habe den Eindruck, ganz andere Streckenführungen sind so nicht vorgesehen.

Dazu kommt ja die Sache, wenn an einem Tag alle Verbindungen Paris-Stasbourg/-Metz/-Luxemburg oder umgekehrt ausgebucht sind, wie wahrscheinlich ist es dann, dass man kurzfristig passende Plätze im Thalys und/oder Brüssel-ICE bekommt? Wohl eher gering.

Mit Thalys ist natürlich Eurostern rot gemeint.

Monsieur, c'est impossible !

bahnfahrerofr., Donnerstag, 18.01.2024, 15:27 (vor 435 Tagen) @ Tobs

..oder so ähnlich wird die Antwort wohl lauten.

Wie schrieb schon jemand, die Mentalität ist doch eine andere. Und das spürt man auch.

Thema verfehlt.

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 17.01.2024, 19:47 (vor 436 Tagen) @ Reservierungszettel

Wenden sie sich hierfür bitte an eine DB Verkaufsstelle oder Reisezentrum, nur blöd wenn man gerade in Frankreich ist.


Dann wendet man sich halt an eine Verkaufsstelle der SNCF.


Jetzt auf einmal? https://www.ice-treff.de/index.php?id=675897

Damals ging es um Reservierungen für innerfranzösische TGV. Auch dafür wäre eine Verkaufsstelle der SNCF und nicht etwa ein Reisezentrum die richtige Anlaufstelle.

Und in einem anderen Fall wurde Fahrgäste mit DB Ticket in Paris stehen gelassen, alles nicht so praktisch.

Ich hatte damit - selbst fernab der Alleo-Strecken - nie Probleme.

--
Weg mit dem 4744!

Thema verfehlt.

Reservierungszettel, KDU, Mittwoch, 17.01.2024, 20:51 (vor 436 Tagen) @ JeDi

Wenden sie sich hierfür bitte an eine DB Verkaufsstelle oder Reisezentrum, nur blöd wenn man gerade in Frankreich ist.


Dann wendet man sich halt an eine Verkaufsstelle der SNCF.


Jetzt auf einmal? https://www.ice-treff.de/index.php?id=675897


Damals ging es um Reservierungen für innerfranzösische TGV. Auch dafür wäre eine Verkaufsstelle der SNCF und nicht etwa ein Reisezentrum die richtige Anlaufstelle.

Heutzutage sollte es schon möglich sein alle Reservierungen in Deutschland als auch in Frankreich zu erhalten.

Und in einem anderen Fall wurde Fahrgäste mit DB Ticket in Paris stehen gelassen, alles nicht so praktisch.

Ich hatte damit - selbst fernab der Alleo-Strecken - nie Probleme.

Hast du offensichtlich Glück gehabt oder es lief sowieso alles nach Plan.

Nachdem was ich immer so über Probleme im Frankreichverkehr bei Unregelmäßigkeiten Lese wäre für mich die Alternative das Flugzeug und nur Nahverkehr der ohne Reservierungspflicht ist.

Fahrten mit TGV oder ICE sind mir da zu Risikobehaftet.

Thema verfehlt.

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 18.01.2024, 12:22 (vor 435 Tagen) @ Reservierungszettel
bearbeitet von JeDi, Donnerstag, 18.01.2024, 12:22

Damals ging es um Reservierungen für innerfranzösische TGV. Auch dafür wäre eine Verkaufsstelle der SNCF und nicht etwa ein Reisezentrum die richtige Anlaufstelle.


Heutzutage sollte es schon möglich sein alle Reservierungen in Deutschland als auch in Frankreich zu erhalten.

Tja, bis vor ein paar Jahren ging das. Warum sollte das grade "heutzutage" möglich sein? Es wird doch immer mehr eingeschränkt, weil man das ja nicht braucht.

Und in einem anderen Fall wurde Fahrgäste mit DB Ticket in Paris stehen gelassen, alles nicht so praktisch.

Ich hatte damit - selbst fernab der Alleo-Strecken - nie Probleme.


Hast du offensichtlich Glück gehabt oder es lief sowieso alles nach Plan.

Mmh, wenn alles nach Plan gelaufen wäre, hätte ich ja nicht umbuchen müssen. Die Umbuchungen wurden - bei mir - nicht nur einmal und stets problemlos durchgeführt, selbst nachdem ich mal aus einem Zug geflogen bin, in den ich eigenmächtig ohne Reservierung eingestiegen bin. Teilweise musste zwar irgendwo angerufen werden, weil das Personal am Schalter irgendwo in der Normandie sowas halt auch nicht jeden Tag macht, aber es geht. Die Mentalität in Frankreich ist halt eine deutlich andere als in Deutschland.

Was verfolgst du hier mit deinen Anfeindungen? Wenn du ein Problem mit mir hast, können wir das gerne außerhalb des Forums klären.

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