ICE 1715 am 25.07.2015? 30' +? (Allgemeines Forum)

ktmb, Montag, 29.06.2015, 21:12 (vor 3568 Tagen)
bearbeitet von ktmb, Montag, 29.06.2015, 21:15

Dieser Zug wird laut www.bahn.de am 25. Juli über 30 Minuten später in Bitterfeld angekommen. Kann ich das Ticket stornieren? Oder das letzte Teilstück ab Berlin ohne Zugbindung zurücklegen? Das wäre mir fast lieber.
Laut Ticket sollte der Zug 17:36 ankommen, jetzige neue Ankunftszeit ist jedoch 18:08 Uhr.
Muss auf dem Weg von Stralsund nach Bitterfeld noch etwas in der Hauptstadt erledigen.

ICE 1715 am 25.07.2015? 30' +?

Reservierungszettel, KDU, Montag, 29.06.2015, 21:20 (vor 3568 Tagen) @ ktmb

Dieser Zug wird laut www.bahn.de am 25. Juli über 30 Minuten später in Bitterfeld angekommen. Kann ich das Ticket stornieren? Oder das letzte Teilstück ab Berlin ohne Zugbindung zurücklegen? Das wäre mir fast lieber.
Laut Ticket sollte der Zug 17:36 ankommen, jetzige neue Ankunftszeit ist jedoch 18:08 Uhr.
Muss auf dem Weg von Stralsund nach Bitterfeld noch etwas in der Hauptstadt erledigen.

Erstattung sollte problemlos möglich sein, Zugbindung aufheben wohl eher nicht da die Verbindung ja noch in deiner gewählten form möglich ist. Ein (längerer) Aufenhalt ist da meiner Meinung nach keine Begründung.

Grüße Andreas

ICE 1715 am 25.07.2015? 30' +?

Berlin-Express, nähe BPHD, Montag, 29.06.2015, 21:49 (vor 3568 Tagen) @ Reservierungszettel

Wieso sollte eine Erstattung problemlos möglich sein?

Zugbindungsaufhebung ist ab +20 sowieso gegeben.

ICE 1715 am 25.07.2015? 30' +?

ktmb, Montag, 29.06.2015, 21:54 (vor 3568 Tagen) @ Berlin-Express
bearbeitet von ktmb, Montag, 29.06.2015, 21:56

Also könnte ich nach "kurzem" Aufenthalt auch den ICE 1717 ab Berlin Hbf. zur Weiterfahrt nutzen?
Grüße

ICE 1715 am 25.07.2015? 30' +?

Reservierungszettel, KDU, Montag, 29.06.2015, 21:56 (vor 3568 Tagen) @ Berlin-Express

Wieso sollte eine Erstattung problemlos möglich sein?

Weil man zu spät am Ziel ankommt und die Reise wegen verpassen eines Termins nicht mehr passt.

Zugbindungsaufhebung ist ab +20 sowieso gegeben.

Auch wenn es keinen Anschlussverlust gibt?

ICE 1715 am 25.07.2015? 30' +?

Berlin-Express, nähe BPHD, Montag, 29.06.2015, 22:16 (vor 3568 Tagen) @ Reservierungszettel

Wieso sollte eine Erstattung problemlos möglich sein?


Weil man zu spät am Ziel ankommt und die Reise wegen verpassen eines Termins nicht mehr passt.


Dies dürfte doch erst ab 60 Minuten Verspätung gegeben sein ?!?

Zugbindungsaufhebung ist ab +20 sowieso gegeben.


Auch wenn es keinen Anschlussverlust gibt?


Meiner Meinung nach schon, da ja mehr als 20 Minuten Verspätung am Zielort zu erwarten sind, wobei ich mich frage warum er nicht den ursprünglichen Zug nehmen möchte, dieser soll ja scheinbar nicht früher los fahren.

Alle Angaben sind so zu behandeln wie in der Signatur angegeben.

ICE 1715 am 25.07.2015? 30' +?

Reservierungszettel, KDU, Montag, 29.06.2015, 22:35 (vor 3568 Tagen) @ Berlin-Express

Zugbindungsaufhebung ist ab +20 sowieso gegeben.

Auch wenn es keinen Anschlussverlust gibt?

Meiner Meinung nach schon, da ja mehr als 20 Minuten Verspätung am Zielort zu erwarten sind, wobei ich mich frage warum er nicht den ursprünglichen Zug nehmen möchte, dieser soll ja scheinbar nicht früher los fahren.

Ich verstehe es so: würde der 1715 planmäßig fahren so hätte er in Berlin Hbf Aufenthalt etwas zu erledigen/besorgen - da der Zug einen Abweichenden Fahrplan hat hält sich der Aufenthalt in grenzen und er möchte den späteren Zug nehmen, das sollte allerdings nicht möglich sein.


Alle Angaben sind so zu behandeln wie in der Signatur angegeben.

ICE 1715 am 25.07.2015? 30' +?

Berlin-Express, nähe BPHD, Montag, 29.06.2015, 22:42 (vor 3568 Tagen) @ Reservierungszettel

Aber der 1715 fährt ja von Berlin nach Bitterfeld und soweit ich das sehe fährt dieser nicht früher in Berlin ab, sondern kommt später in Bitterfeld an.

Zugbindungsaufhebung Wo?

ktmb, Montag, 29.06.2015, 22:49 (vor 3568 Tagen) @ Berlin-Express
bearbeitet von ktmb, Montag, 29.06.2015, 22:49

Habe ein Onlineticket. Kann ich dieses in einem RZ von der Zugbindung befreien lassen? Wird die Reservierung von Stralsund bis Berlin davon beeinträchtigt?

Zugbindungsaufhebung Wo?

MvG, Dienstag, 30.06.2015, 00:44 (vor 3568 Tagen) @ ktmb
bearbeitet von MvG, Dienstag, 30.06.2015, 00:49

Habe ein Onlineticket. Kann ich dieses in einem RZ von der Zugbindung befreien lassen?

Wär auf jeden Fall ne gute Instanz bei dieser Frage. Da das ja online eigenmächtig nicht geht musst du wahrscheinlich auch dahin.

Wird die Reservierung von Stralsund bis Berlin davon beeinträchtigt?

Nö die findet ja vorher statt.


Ich würde übrigens sagen: Erstattung des Tickets nur bei Abbruch der Fahrt, sonst Stornierung möglich oder ab 60 Minuten die üblichen Fahrpreisprozente.

Dein Fall aber ist keine Verspätung sondern eine Fahrplanänderung. Wie das nun aber ist, wenn du das Ticket schon vor dem Einpflegen dieser gekauft hast, puuh. Da wirst du im RZ sicher auch einen regen Diskurs unter den MA auslösen und im Zweifelsfall hängts davon ab welchen du erwischst. An einen zu erreichenden Anschlusszug ist die Aufhebung der Zugbindung jedoch nicht gekoppelt (der ist ja wenn es soweit ist die Zugbindung aufheben zu lassen so oder so weg. es hängt eher mit der Möglichkeit, einen anderen eher abfahrenden Zug nehmen zu können, zusammen, was hier nun aber auch nicht möglich ist, du willst ja sogar einen späteren Zug nehmen)

Also wohl ein Grenzfall, aber im Zweifelsfall runtergebrochen auf die Vorschriften haben wir hier keine Verspätung, also auch keine Aufhebung der Zugbindung.
Weil die Änderung aber so kurzfristig kam wird da auf Kulanzbasis ganz sicher was gehen.

Zugbindungsaufhebung Wo?

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Dienstag, 30.06.2015, 08:27 (vor 3568 Tagen) @ MvG

Dein Fall aber ist keine Verspätung sondern eine Fahrplanänderung. Wie das nun aber ist, wenn du das Ticket schon vor dem Einpflegen dieser gekauft hast, puuh.

Gar kein Problem, wenn der Fahrplan nach dem Fahrkartenkauf erst geändert wurde.
Vor einiger Zeit mal eine Fahrt Hildesheim -> Offenburg (mit Umstieg in Mannheim) -> Ringsheim gemacht. Nach dem Fahrkartenkauf wurde der Fahrplan geändert, der ICE fuhr zwischen Frankfur tun Mannheim über die Main-Neckar-Bahn statt über die Riedbahn, Anschluß in Mannheim war weg, damit auch der Anschluß in Offenburg. Ne Stunde später nach Offenburg, in Ringsheim 61 Minuten später angekommen (planmäßig eine Minute mehr als die Stunde, das war kein sauberer Stundentakt).

Wir hätten kostenlos die Fahrkarte umschreiben lassen können auf ne andere Verbindung, das hätte uns aber egal wie nicht gepaßt. Also gabs eben FGR... ;-)

Den Fahrplan zum Zeitpunkt der Buchung als maßgeblich sehende Grüße,
der Colaholiker

Zugbindungsaufhebung Wo?

611 040, Erfurt, Dienstag, 30.06.2015, 09:46 (vor 3568 Tagen) @ Colaholiker

Gar kein Problem, wenn der Fahrplan nach dem Fahrkartenkauf erst geändert wurde.
Vor einiger Zeit mal eine Fahrt Hildesheim -> Offenburg (mit Umstieg in Mannheim) -> Ringsheim gemacht. Nach dem Fahrkartenkauf wurde der Fahrplan geändert, der ICE fuhr zwischen Frankfur tun Mannheim über die Main-Neckar-Bahn statt über die Riedbahn, Anschluß in Mannheim war weg, damit auch der Anschluß in Offenburg. Ne Stunde später nach Offenburg, in Ringsheim 61 Minuten später angekommen (planmäßig eine Minute mehr als die Stunde, das war kein sauberer Stundentakt).

Sei froh dass der "unreine" Stundentakt nicht 59 min später kam sondern 61. Sonst wärs nichts mit den FGR.

Zugbindungsaufhebung Wo?

Berlin-Express, nähe BPHD, Dienstag, 30.06.2015, 16:10 (vor 3568 Tagen) @ 611 040

Die Fahrgastrechte werden schon ab 56 Minuten gezahlt, wurde hier irgendwo mal diskutiert.

OT: FGR bei 57-59 Minuten Verspätung

michael_seelze, Mittwoch, 01.07.2015, 00:27 (vor 3567 Tagen) @ Berlin-Express
bearbeitet von michael_seelze, Mittwoch, 01.07.2015, 00:27

Die Fahrgastrechte werden schon ab 56 Minuten gezahlt, wurde hier irgendwo mal diskutiert.

Es waren 57. Minuten. Die Deutsche Bahn AG hat sich im März 2010 gegenüber dem EBA dazu bereit erklärt, "eine dreiminütige Kulanzregel einzuführen, der zufolge Verspätungen
zwischen 57-59 min mit einem 25-prozentigen und zwischen 117-119 min mit einem
50-prozentigen Entschädigungsbetrag zu begleichen seien."
So im Beschluss des OVG NRW 16 B 245/13 vom 06.05.2013; Abschnitt 3.

Das VG Köln hatte am 15.02.2013 in seinem Beschluss dargelegt, dass es sich um keine reine Kulanzreglung handele:

31 Die Frage, ob sich die Antragstellerin an die Vereinbarung mit der Antragsgegnerin
hält, bei Verspätungen von 59 Minuten eine Entschädigung nicht mit Rücksicht auf
die eine fehlende Minute zu versagen, stellt sich angesichts des hier vorliegenden
Sachverhalts zugleich als die Frage danach dar, ob die Antragstellerin ihre
Verpflichtungen aus Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EG) 1371/2007 einhält. Angesichts der von der Antragstellerin festgestellten Ungenauigkeiten in dem Messverfahren bzw. dem Feststellungsverfahren (Abschneiden von Sekunden) hat sich die Antragstellerin gegenüber der Antragsgegnerin selbst dazu bereit erklärt, bei Verspätungen von 57 bis 59 Minuten eine Verspätungsentschädigung zu leisten. Da die Antragstellerin aufwändigere Messungen oder Prüfungen vermeiden wollte, die ggf. eine weitergehende Klarheit hinsichtlich der konkreten Dauer einer Verspätung hätten erbringen können, hat sie sich aus Praktikabilitätsgründen für dieses Verfahren entschieden. Dabei handelt es sich nach dem Verständnis der Kammer nicht um eine reine Kulanzregelung, deren Nichteinhaltung rechtlich nicht zu einem Verstoß gegen Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EG) 1371/2007 führen
könnte, weil dort ein Anspruch auf Verspätungsentschädigung erst ab einer Verspätung von 60 Minuten vorgesehen ist. Vielmehr handelt es sich - angesichts des Kontextes mit den Ungenauigkeiten der Feststellung - um eine Regelung, die sicherstellen soll, dass begründete Anträge auf Verspätungsentschädigung nicht unter Verstoß gegen Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EG) 1371/200 abgelehnt werden. [...]
33 Soweit die Antragstellerin geltend macht, es handele sich ausschließlich um
Unterlagen bezüglich Verspätungen, die durch nicht DB-eigene Eisenbahnverkehrsunternehmen verursacht worden seien, bedarf diese Behauptung ggf. der Nachprüfung durch die Antragsgegnerin. Da die Antragstellerin - wie dargelegt - jedenfalls auch Adressatin des Fahrpreisentschädigungsanspruchs nach Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EG) 1371/2007 ist, gilt ihre Zusage hinsichtlich der Behandlung von Anträgen mit einer Verspätung von 59 Minuten auch für diese Anträge. Das Argument der
Antragstellerin, sie könne nicht rechtlich bindend für andere Eisenbahnverkehrsunternehmen eine Zusage hinsichtlich einer Entschädigungspraxis machen, greift insoweit nicht durch. Denn es geht hier um die Handhabung eines gegen die Antragstellerin gerichteten Entschädigungsanspruchs. Hinzu kommt, dass die Ungenauigkeiten in der Feststellung bei dem von der Antragstellerin angewandten Verfahren ggf. auch dann vorliegen können, wenn etwa am Beginn und Ende der Beförderungskette die Antragstellerin und lediglich dazwischen ein nicht DB-eigenes
Eisenbahnverkehrsunternehmen tätig ist. Denn auch in diesem Fall wird die Frage,
ob eine Verspätung über 60 Minuten vorlag, nach dem Mess- und Feststellungsverfahren der Antragstellerin geklärt. Es gibt deshalb keinen sachlichen Grund, in diesem Fall die Zusage hinsichtlich der Behandlung des 59-Minuten-Falles nicht einzuhalten.

Zugbindungsaufhebung Wozu?

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 30.06.2015, 10:31 (vor 3568 Tagen) @ MvG

Habe ein Onlineticket. Kann ich dieses in einem RZ von der Zugbindung befreien lassen?

Wär auf jeden Fall ne gute Instanz bei dieser Frage. Da das ja online eigenmächtig nicht geht musst du wahrscheinlich auch dahin.

Warum sollte er das müssen?

--
Weg mit dem 4744!

Um die Zugbindung auheben zu lassen

MvG, Dienstag, 30.06.2015, 11:41 (vor 3568 Tagen) @ JeDi

- kein Text -

Warum sollte man die Zugbindung aufheben lassen müssen?

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 30.06.2015, 12:02 (vor 3568 Tagen) @ MvG

- kein Text -

--
Weg mit dem 4744!

ICE 1715 am 25.07.2015? 30' +?

interregio-2162, Dienstag, 30.06.2015, 17:38 (vor 3567 Tagen) @ ktmb

Laut Bahn.de sind an diesem Tag Bauarbeiten zwischen Teltow-Luckenwalde und Ludwigsfelde-Großbeeren. Das sind dan bestimmt die ca 30 Min Plus, warum der Zug in Bitterfeld später Ankommt. Wen ich mit dem Zug Fahren will, Sehe ich nach ob Bauarbeiten in dem Zeitraum Anstehen.

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum